Zöliakie in der Schweiz: was „glutenfrei“ und „kann Gluten enthalten“ bedeuten
Die Schweiz ist nicht in der EU und regelt „glutenfrei“ im eigenen Recht, mit derselben Grenze: Nach Art. 41 der Lebensmittelinformationsverordnung (LIV) darf ein Lebensmittel in der Schweiz nur „glutenfrei“ heißen, wenn es beim Verkauf höchstens 20 mg Gluten pro Kilogramm enthält. Anders als in der EU ist der Hinweis „kann Gluten enthalten“ auf verpackten Lebensmitteln Pflicht, sobald unbeabsichtigtes Gluten 200 mg pro Kilogramm übersteigen kann (Art. 11 LIV); darunter ist er freiwillig. Bei offen verkauften Lebensmitteln, etwa im Restaurant oder an der Theke, muss eine solche Verunreinigung gar nicht angegeben werden.
Zuletzt geprüft: 26. Oktober 2026. Jede Regel auf dieser Seite haben wir an diesem Tag im Originaltext gelesen, beim Bund, bei der Behörde oder beim Verband. Die Quellen mit Datum stehen am Ende der Seite.
Welche Zutaten musst du ĂĽberall meiden?
Glutenhaltiges Getreide und alles, was daraus gemacht wird. Das ist in jedem Land gleich. Alle 15 Namen, auf die du in der Zutatenliste achtest, stehen gesammelt in unserer Liste der versteckten Gluten-Zutaten. Hier geht es um das, was in der Schweiz gilt, und das ist beim Spurenhinweis etwas anderes als in der EU.
Was bedeutet „glutenfrei“ in der Schweiz?
„Glutenfrei“ darf in der Schweiz nur auf einem Lebensmittel stehen, das beim Verkauf höchstens 20 mg Gluten pro Kilogramm enthält. Das regelt Art. 41 der Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (LIV, SR 817.022.16). In der italienischen Fassung der LIV heißt es „senza glutine“, mit derselben Grenze.
Lebensmittel können mit folgenden Bezeichnungen versehen werden: a. «glutenfrei», wenn ein Lebensmittel beim Verkauf an die Konsumentinnen und Konsumenten einen Glutengehalt von höchstens 20 mg/kg aufweist;
| Angabe auf der Packung | Was sie bedeutet |
|---|---|
| „glutenfrei“ / „senza glutine“ | Höchstens 20 mg Gluten pro kg beim Verkauf. |
| „sehr geringer Glutengehalt“ / „con contenuto di glutine molto basso“ | Höchstens 100 mg Gluten pro kg, nur bei speziell verarbeiteten, glutenreduzierten Getreidezutaten. Das ist nicht glutenfrei. |
| „geeignet für Menschen mit Zöliakie“ | Darf zusätzlich neben einer dieser Angaben stehen. |
| „speziell formuliert für Menschen mit Zöliakie“ | Nur für eigens so hergestellte Lebensmittel, etwa glutenfreien Ersatz. |
Die Lebensmittelbehörde des Bundes (BLV) bestätigt die Grenze von 20 mg pro kg. Ob eine Etikette im Einzelfall rechtskonform ist, beurteilen die kantonalen Vollzugsbehörden.
Was bedeutet „kann Gluten enthalten“ in der Schweiz?
In der Schweiz ist der Spurenhinweis anders geregelt als in der EU. Die LIV kennt eine feste Schwelle:
- Gelangt glutenhaltiges Getreide unbeabsichtigt in ein Lebensmittel, muss darauf hingewiesen werden, wenn sein Anteil 200 mg Gluten pro kg oder Liter des genussfertigen Lebensmittels übersteigt oder übersteigen könnte (Art. 11 Abs. 5 LIV). Das ist das Zehnfache der Grenze für „glutenfrei“.
- Unterhalb dieser Schwelle darf auf eine Verunreinigung hingewiesen werden, muss aber nicht; dafür ist auch der Sammelbegriff „glutenhaltiges Getreide“ erlaubt (Art. 11 Abs. 7 LIV).
- Der Hersteller muss belegen können, dass er alle nach guter Verfahrenspraxis gebotenen Maßnahmen ergriffen hat, um solche Verunreinigungen zu vermeiden oder möglichst gering zu halten (Art. 11 Abs. 6 LIV).
- Der Hinweis steht unmittelbar nach dem Verzeichnis der Zutaten (Art. 11 Abs. 8 LIV).
- Bei offen verkauften Lebensmitteln muss auf unbeabsichtigte Vermischungen nicht hingewiesen werden (Art. 5 Abs. 1 Bst. f LIV).
Auf einer Schweizer Packung kann der Hinweis also Pflicht oder freiwillig sein, und die Etikette sagt dir nicht, welches von beiden. Das BLV erklärt es genauso: Unbeabsichtigt enthaltene Allergene müssen angegeben werden, wenn sie bestimmte Grenzwerte erreichen oder überschreiten können; liegt der Gehalt darunter, ist die Angabe freiwillig.
In der Schweiz folgen wir der IG Zöliakie der Deutschen Schweiz: Ein „kann Gluten enthalten“-Hinweis dient vor allem der rechtlichen Absicherung des Herstellers und heißt nicht, dass du solche Produkte immer meiden musst; wenn du weißt, dass du schon auf kleine Mengen stark reagierst, lass sie vorsichtshalber weg. Ein Produkt mit „glutenfrei“ (italienisch „senza glutine“) hat immer Vorrang: Es darf per Gesetz höchstens 20 mg/kg enthalten. Rechtlich ist der Hinweis in der Schweiz Pflicht, sobald eine Verunreinigung 200 mg Gluten pro kg übersteigen könnte; darunter ist er freiwillig.
So schreibt es die IG Zöliakie der Deutschen Schweiz:
Der Terminus «kann Gluten enthalten» dient in erster Linie der juristischen Absicherung des Herstellers und bedeutet nicht, dass solche Produkte konsequent gemieden werden müssen. … Personen jedoch, die von sich wissen, dass sie selbst auf kleine Mengen von Gluten mit starken Beschwerden reagieren, sollten solche Produkte vorsichtshalber meiden
Zur Zutatenliste schreibt die IG Zöliakie: Findest du bei einem zusammengesetzten Lebensmittel keine glutenhaltige Zutat und keinen Hinweis auf eine Kontamination mit Gluten, kannst du davon ausgehen, dass es gemäß Rezeptur glutenfrei ist. Trägt ein Produkt den Vermerk „glutenfrei“, liegt der Glutengehalt unter dem gesetzlichen Grenzwert.
Wie erkennst du Gluten in der Zutatenliste?
Glutenhaltiges Getreide gehört in der Schweiz zu den Allergenen, die immer angegeben werden müssen: Weizen, Dinkel, Khorasan-Weizen, Roggen, Gerste, Hafer und ihre Hybridstämme sowie daraus gewonnene Erzeugnisse, mit wenigen Ausnahmen wie Glukosesirupen auf Weizenbasis (LIV, Anhang 6 Ziff. 1). Im Verzeichnis der Zutaten müssen sie deutlich bezeichnet sein, zum Beispiel „Gerstenmalz“, und durch Schriftart, Schriftstil, Hintergrundfarbe oder andere geeignete Mittel hervorgehoben werden (Art. 11 Abs. 1 LIV).
Was gilt fĂĽr Hafer in der Schweiz?
Enthält ein Lebensmittel mit der Angabe „glutenfrei“ in der Schweiz Hafer, muss dieser so hergestellt sein, dass eine Verunreinigung durch Weizen, Roggen oder Gerste ausgeschlossen ist, und er darf selbst höchstens 20 mg Gluten pro kg enthalten (Art. 41 Abs. 2 LIV).
Die IG Zöliakie schreibt, dass die meisten Betroffenen Hafer in ihre Ernährung einschließen können, gemeint ist aber nur speziell produzierter, nicht mit Gluten verunreinigter Hafer. Eine geringe Anzahl von Menschen mit Zöliakie reagiert nachweislich auf das Avenin im Hafer; einer kontrollierten Einführung unter ärztlicher Betreuung stimmt die IG Zöliakie zu. Die Association Romande de la Coeliakie (ARC) in der Westschweiz empfiehlt, nur als glutenfrei zertifizierten Hafer zu essen.
Woran erkennst du lizenzierte glutenfreie Produkte in der Schweiz?
In der Schweiz vergibt die IG Zöliakie das Glutenfrei-Symbol, die durchgestrichene Ähre im Kreis. Jedes lizenzierte Produkt trägt neben dem Symbol eine Lizenznummer, zum Beispiel CH-XXX-XXX.
Daneben gibt es ein Glutenfrei-Label für handwerkliche Betriebe, das die IG Zöliakie mit ihrem Partner Guide Celiac vergibt. Betriebe mit diesem Label werden jährlich von einer externen Kontrollstelle überprüft. Tragen können es sowohl rein glutenfrei als auch nur teilweise glutenfrei produzierende Betriebe.
Was mĂĽssen Restaurants in der Schweiz ĂĽber Gluten sagen?
Im Offenverkauf, also in Restaurants, Take-aways, Bäckereien und Metzgereien, müssen Allergene in der Schweiz grundsätzlich schriftlich deklariert werden. Darauf kann verzichtet werden, wenn schriftlich darauf hingewiesen wird, dass die Information mündlich erteilt wird; dann muss sie dem Personal schriftlich vorliegen oder durch eine Fachperson vermittelt werden können. So erklärt es das BLV.
Eine unbeabsichtigte Verunreinigung mit Gluten muss im Offenverkauf dagegen nicht angegeben werden (Art. 5 Abs. 1 Bst. f LIV). Ein fehlender Hinweis sagt dir im Restaurant also nichts ĂĽber Kreuzkontakt in der KĂĽche. Frag nach, wie dein Gericht zubereitet wird.
Kann ich Zöliakie in der Schweiz von der Steuer abziehen?
Bei der direkten Bundessteuer ja. Bis und mit Steuerperiode 2026 gilt das Kreisschreiben Nr. 11 der Steuerverwaltung des Bundes (ESTV) vom 31. August 2005: Die Mehrkosten einer ärztlich angeordneten, lebensnotwendigen Diät (Zöliakie wird als Beispiel genannt) sind abziehbar, oder es wird anstelle der tatsächlichen Kosten eine Pauschale von CHF 2500 geltend gemacht.
Ab der Steuerperiode 2027 gilt das neue Kreisschreiben Nr. 11a vom 26. Mai 2026: eine Pauschale von CHF 1500 pro Jahr und erkrankter Person für eine ärztlich angeordnete, lebensnotwendige Diät, die bei der Berechnung des Selbstbehalts von 5 Prozent berücksichtigt wird. Das neue Kreisschreiben nennt Zöliakie nicht ausdrücklich; die IG Zöliakie bestätigt aber, dass Menschen mit Zöliakie den Pauschalabzug weiterhin geltend machen können, neu mit CHF 1500 pro betroffener Person.
Welche Zöliakie-Verbände gibt es in der Schweiz?
Die Schweiz hat drei Verbände, je nach Sprachregion. Laut ihren eigenen Seiten bieten sie:
- IG Zöliakie der Deutschen Schweiz (zoeliakie.ch): ein Gastro-Verzeichnis im Mitgliederbereich mit Restaurants und Hotels der offiziellen Gastronomieliste. Beim Partner Guide Celiac (guideceliac.ch) findest du weitere Adressen von Restaurants, Bäckereien und kleinen Geschäften mit glutenfreiem Angebot.
- Gruppo Celiachia della Svizzera Italiana (celiachia.ch) im Tessin, seit 1980 aktiv und 1981 in Bellinzona als Verein gegründet. Zu seinen Aufgaben zählt er, über Zöliakie zu informieren, Ernährungs- und Kochberatung sowie Kochkurse anzubieten und Gastronomen zu informieren und zu beobachten („informare e monitorare i ristoratori“).
- Association Romande de la Coeliakie (ARC, coeliakie.ch) in der Westschweiz: Gastroenterologen und Ernährungsberaterinnen beantworten die Fragen der Mitglieder.
Wo findest du glutenfreie Orte in der Schweiz?
Handverlesene glutenfreie Orte in der Schweiz, jeder mit datierten Belegen, findest du im HTGF Atlas: Glutenfreie Orte in der Schweiz. Alle Länder auf einen Blick zeigt das Verzeichnis glutenfreier Orte nach Ländern.
Unterwegs in den Nachbarländern? Dort gilt EU-Recht:
- Zöliakie in Deutschland: EU-Grenze, Spurenhinweis freiwillig
- Zöliakie in Österreich: EU-Grenze, dazu das „A“ auf der Speisekarte
- Zöliakie in Italien: „senza glutine“, Spiga Barrata und Restaurantregeln
- Zöliakie in Europa: was in jedem EU-Land gilt
- Alle Länder im Vergleich
Häufige Fragen zu Zöliakie in der Schweiz
Ist „glutenfrei“ in der Schweiz gleich streng wie in der EU?
Die Grenze ist dieselbe: höchstens 20 mg Gluten pro kg beim Verkauf (Art. 41 LIV). Die Schweiz regelt das aber im eigenen Recht, und beim Spurenhinweis weicht sie von der EU ab.
Ab wann muss in der Schweiz „kann Gluten enthalten“ auf der Packung stehen?
Sobald unbeabsichtigt enthaltenes glutenhaltiges Getreide 200 mg Gluten pro kg des genussfertigen Lebensmittels übersteigt oder übersteigen könnte (Art. 11 Abs. 5 LIV). Darunter ist der Hinweis freiwillig, und bei offen verkauften Lebensmitteln muss eine Verunreinigung gar nicht angegeben werden.
Woran erkenne ich in der Schweiz lizenzierte glutenfreie Produkte?
An der durchgestrichenen Ähre im Kreis, die die IG Zöliakie vergibt, zusammen mit einer Lizenznummer wie CH-XXX-XXX. Für handwerkliche Betriebe gibt es zusätzlich das Glutenfrei-Label der IG Zöliakie und von Guide Celiac, jährlich extern überprüft.
Welchen Hafer empfehlen die Schweizer Zöliakie-Verbände?
Speziell hergestellten, nicht verunreinigten Hafer. Die IG Zöliakie schreibt, dass die meisten Betroffenen solchen Hafer essen können, ein kleiner Teil aber auf das Avenin im Hafer reagiert; die ARC empfiehlt nur als glutenfrei zertifizierten Hafer.
Kann ich Zöliakie in der Schweiz von der Steuer abziehen?
Bei der direkten Bundessteuer ja. Bis und mit Steuerperiode 2026 gilt für eine ärztlich angeordnete, lebensnotwendige Diät eine Pauschale von CHF 2500, ab der Steuerperiode 2027 eine Pauschale von CHF 1500 pro Jahr und betroffener Person (ESTV-Kreisschreiben Nr. 11a).
Quellen
Alle Quellen haben wir am 26.10.2026 im Originaltext gelesen und jede Aussage auf dieser Seite damit abgeglichen.
- Verordnung des EDI betreffend die Information ĂĽber Lebensmittel (LIV), SR 817.022.16, Stand 1. Juli 2025 (Fedlex), geprĂĽft am 26.10.2026
- LIV, italienische Fassung (Fedlex), geprĂĽft am 26.10.2026
- BLV, Was auf der Lebensmitteletikette stehen muss, geprĂĽft am 26.10.2026
- BLV, Informationen im Offenverkauf, geprĂĽft am 26.10.2026
- ESTV, Kreisschreiben Nr. 11 vom 31. August 2005, geprĂĽft am 26.10.2026
- ESTV, Kreisschreiben Nr. 11a vom 26. Mai 2026, geprĂĽft am 26.10.2026
- IG Zöliakie der Deutschen Schweiz, Zöliakie von A-Z, geprüft am 26.10.2026
- IG Zöliakie der Deutschen Schweiz, Einkaufen, geprüft am 26.10.2026
- IG Zöliakie der Deutschen Schweiz, Auswärts essen, geprüft am 26.10.2026
- IG Zöliakie, Merkblatt Steuerabzug bei Zöliakie ab 2027, geprüft am 26.10.2026
- Gruppo Celiachia della Svizzera Italiana, Chi siamo, geprĂĽft am 26.10.2026
- Association Romande de la Coeliakie (ARC), geprĂĽft am 26.10.2026
- ARC, Foire aux questions, geprĂĽft am 26.10.2026
GeprĂĽft nach der HTGF-Methodik: jede Aussage belegt, jeder Eintrag gestuft und datiert. Dieser Artikel ist praktische Orientierung, keine medizinische Beratung.
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