„Kann Spuren enthalten“ wird endlich geregelt – was die neue Codex-Leitlinie für Zöliakie-Betroffene bedeutet
Große Neuigkeiten aus Genf. Am 7. Juli 2026 hat die FAO/WHO-Codex-Alimentarius-Kommission – das Gremium, das weltweite Lebensmittelstandards festlegt – die ersten internationalen Leitlinien für die vorsorgliche Allergenkennzeichnung (PAL) verabschiedet. Gemeint ist die „Kann Spuren enthalten“-Zeile, die du schon auf tausend Verpackungen entziffert hast. Und zum ersten Mal ist Gluten formal Teil dieses globalen Rahmens.

Was tatsächlich geschehen ist
Auf ihrer 49. Sitzung (Genf, 6.–10. Juli 2026) hat die Kommission neue PAL-Leitlinien als Anhang zum Allgemeinen Standard für die Kennzeichnung vorverpackter Lebensmittel (CXS 1-1985) angenommen. Der Kerngedanke ist einfach und längst überfällig: „Kann Spuren enthalten“ soll eine Risikoaussage sein, kein rechtlicher Haftungsausschluss.
Nach der neuen Leitlinie sollte ein Lebensmittelunternehmen eine „Kann Spuren enthalten“-Angabe erst dann verwenden, wenn es:
- tatsächliche Maßnahmen zum Allergenmanagement umgesetzt hat und
- eine wissenschaftlich fundierte Risikobewertung durchgeführt hat, die ein relevantes Restrisiko belegt.
Die Empfehlungen beruhen auf Referenzdosen für priorisierte Allergene, die in sieben gemeinsamen FAO/WHO-Expertenkonsultationen erarbeitet wurden – und glutenhaltige Getreide stehen auf dieser Prioritätenliste. Die International Society for the Study of Celiac Disease (ISSCD) berichtet, dass die zugrunde liegende Kennzeichnungsleitlinie eine formale Referenzdosis von 4 mg Gluten für die vorsorgliche Kennzeichnung glutenhaltiger Getreide festlegt (ISSCD, 28. Mai 2026).
Was sich nicht ändert
Die eine Zahl, die für uns am wichtigsten ist, bleibt genau dort, wo sie war: „glutenfrei“ bedeutet weiterhin weniger als 20 ppm Gluten. Dieser Grenzwert bleibt in der EU, den USA, Kanada, Australien, Neuseeland und jeder Codex-orientierten Rechtsordnung unverändert.
Der Codex stellte außerdem klar, dass PAL-Angaben und Glutenfrei-Angaben unterschiedliche Aufgaben erfüllen. Ein als glutenfrei gekennzeichnetes Produkt muss den Grenzwert von unter 20 ppm einhalten – unabhängig von etwaigen Hinweisen daneben.
| Aspekt | „Kann Spuren enthalten“ heute | Nach der neuen Codex-Leitlinie (2026) |
|---|---|---|
| Grundlage der Angabe | Oft ein pauschaler rechtlicher Haftungsausschluss, „sicherheitshalber“ ergänzt | Eine Risikoaussage, erst nach echtem Allergenmanagement und wissenschaftlich fundierter Risikobewertung |
| Referenzdosis für Gluten | Keine – kein vereinbarter Grenzwert hinter der Formulierung | Eine formale Referenzdosis von 4 mg Gluten für glutenhaltige Getreide |
| Einheitlichkeit über Grenzen | Freiwillig und uneinheitlich, besonders in der EU | Eine gemeinsame Logik in allen Codex-orientierten Rechtsordnungen |
| Die „glutenfrei“-Angabe | Reguliert: unter 20 ppm Gluten | Unverändert: weiterhin unter 20 ppm Gluten |
| Was das für dich bedeutet | Eine „Kann Spuren enthalten“-Zeile sagt fast nichts – orientier dich an der Glutenfrei-Angabe | Noch kein Gesetz – Behörden müssen es übernehmen; bis dahin weiter an der Glutenfrei-Angabe orientieren |
Warum das wirklich gute Nachrichten sind
Derzeit ist die „Kann Spuren enthalten“-Kennzeichnung in weiten Teilen der Welt nicht reguliert. Manche Hersteller setzen sie sorgfältig ein; viele drucken sie vorsichtshalber auf alles. Das Ergebnis ist ein Hinweis, der dir fast nichts sagt – und dein Regal ohne messbaren Grund verkleinert.
Ein risikobasiertes System bedeutet:
- Weniger „sicherheitshalber“-Hinweise. Wenn ein Betrieb Allergene ordentlich managt und die Risikobewertung sauber ausfällt, entfällt die PAL-Angabe.
- Aussagekräftigere Warnungen. Wenn eine „Kann Spuren von Gluten enthalten“-Zeile erscheint, sollte sie ein echtes, bewertetes Risiko widerspiegeln – keinen anwaltlichen Reflex.
- Einheitlichkeit über Grenzen hinweg. Dieselbe Logik in Rom, Toronto und Tokio – was auf Reisen enorm wichtig ist.
Was das heute für deinen Einkaufswagen bedeutet
Ehrlich gesagt? Im Regal ändert sich diese Woche nichts. Codex-Leitlinien sind kein Gesetz – nationale und regionale Behörden (die EU, die FDA, FSANZ und andere) müssen sie erst in ihre eigenen Vorschriften überführen, und das braucht Zeit.
Deshalb gilt unsere bisherige Empfehlung weiter:
- Orientier dich an der Glutenfrei-Angabe. Ein Glutenfrei-Label ist ein reguliertes Versprechen (unter 20 ppm). Das ist dein grünes Licht.
- Die heutigen „Kann Spuren enthalten“-Zeilen bleiben freiwillig und uneinheitlich – besonders in der EU – und genau das ist das Problem, das diese Reform beheben soll. Sie sind keine Glutenmessung.
- Trägt ein Produkt eine Glutenfrei-Angabe und einen Vorsorgehinweis, ist die Glutenfrei-Angabe die regulierte.
Worauf wir achten werden
Der spannende Teil beginnt jetzt: wie schnell die EU, das Vereinigte Königreich, die USA, Kanada und Australien/Neuseeland dies in nationales Kennzeichnungsrecht übertragen – und ob die Referenzdosis von 4 mg die Umsetzung unbeschadet übersteht. Wir bleiben dran und erklären jeden Schritt, sobald er kommt – in klarer Sprache, wie immer.
Quellen: FAO Newsroom, 7. Juli 2026 · Food Safety Magazine zur CAC49 · ISSCD, 28. Mai 2026 · WHO: CAC49. Zuletzt geprüft am 16. Juli 2026.
Geprüft nach der HTGF-Methodik — jede Aussage belegt, jeder Eintrag gestuft und datiert. Dieser Artikel ist praktische Orientierung, keine medizinische Beratung.
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